wie kan vertalen ?????

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kerst614

Premiere entschleiert
Software dekodiert Pay-TV
Premiere-Verschl?sselung geknackt - Pay-TV zum Nulltarif? Ganz so einfach ist es nicht: Der Hack ist unvollkommen und k?nnte Schadensersatzanspr?che nach sich ziehen.

Wer bei Premiere in der ersten Reihe sitzen m?chte, mu? f?r gutes Geld einen Decoder mieten: die Zeilen des Fernsehbildes kommen verw?rfelt durch das Kabel - erst der Decoder bringt sie wieder in die richtige Reihenfolge. Allerdings ist der Premiere-Algorithmus so schwach, da? ein moderner Computer mit TV-Karte die Fernsehbilder auch ausschlie?lich per Software rekonstruieren kann.

Zumindest im Prinzip: Bei allen Versuchen, die wir beobachtet haben, lie? die Bildqualit?t zu w?nschen ?brig; die genauen Ergebnisse h?ngen deutlich von der verwendeten Hardware ab. Auf einem 166-MHz-Prozessor erreichte die DOS-Version des Hacks im Schwarzwei?-Modus zwar mit 25 Frames pro Sekunde TV-Geschwindigkeit. Dabei blieben in den Aufl?sungen 800 x 600 und 640 x 480 aber schwarze Zeilen im Bild. Ein leuchtkr?ftiges durchg?ngiges Bild erschien erst nach einer `Zeilenvervielfachung?, die aber die Darstellungsrate etwas dr?ckte. Gelegentliche Ruckler schienen unumg?nglich.

Nicht zu bunt!
In Farbe wurde es deutlich unansehnlicher: Ein einigerma?en fl?ssiges Bild war mit einem 166er-Prozessor lediglich in der selbst f?r TV-Verh?ltnisse beschr?nkten Aufl?sung von 400 x 300 Pixeln m?glich. Die Farben zeigten sich zudem recht flau und das Bild wurde durch Interferenzmuster (Moir?) beeintr?chtigt.

Entsprechend gelassen sieht Premiere das Ganze: Ihre Kunden wollten Spielfilme in Spielfilmqualit?t, erkl?rte uns ein Unternehmenssprecher. Die technischen Voraussetzungen f?r die Hacksoftware seien nur bei einem kleinen Kreis von Computernutzern gegeben und die Ergebnisse nicht ?berzeugend.

Zur Verschl?sselungstechnik (Syster/Nagravision) selbst gibt Premiere keine Ausk?nfte. Nach den vorliegenden Informationen scheint es sich um eine Permutation (Vertauschung) der Bildzeilen zu handeln, die pro Frame (Halbbild) durch einen 15-Bit-Schl?ssel gesteuert wird. Der Schl?sselraum ist mit 32 768 M?glichkeiten also recht `?bersichtlich?. Den richtigen Schl?ssel erkennt das Hackprogramm durch Bildverarbeitung: im Bild ?bereinanderliegende Punkte haben meist nur geringf?gig verschiedene Helligkeitswerte. Wenn ausreichend viele Zeilen `vertikal? nur wenig voneinander abweichen, ist der zugeh?rige Schl?ssel mit hoher Wahrscheinlichkeit korrekt. Diese Bewertungen stellt die Software f?r jeden Frame an.

Der Nagravision-Algorithmus ermittelt die zu einem Schl?ssel geh?rige Permutation anscheinend mit Hilfe einer sogenannten S-Box (substitution box), die 8-Bit-Eingaben auf 5-Bit-Ausgaben abbildet. Diese Funktion wird durch eine Tabelle beschrieben, die nicht Bestandteil der Hack-Software ist, sondern quasi als Master-Key dient. Durch diese Initialisierung k?nnen im Syster-Verfahren verschiedene TV-Sender mit demselben Algorithmus unterschiedlich kodiert werden, so da? der Abonnent eines Kanals nicht automatisch die anderen entschl?sseln k?nnte.

Erstaunlicherweise ist die Frage, woher die Informationen ?ber den Algorithmus und diesen Master-Key stammen, von zentraler Bedeutung bei der juristischen Bewertung: Das blo?e Zur?cksortieren der Bildzeilen k?nnte schwerlich strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. W?rde das Programm also alle m?glichen Permutationen bewerten und dann die richtige ausw?hlen, statt anhand des mutma?lichen Premiere-Algorithmus eine Vorauswahl von 32 768 M?glichkeiten zu treffen, w?ren vermutlich weder der Hack noch seine Anwendung strafbar.

Mu? Strafe sein?
Wenn die Informationen (Algorithmus und Masterkey), die letztlich zum dekodierten Bild f?hren, aber beispielsweise durch Auswertung eines Premiere-Decoders (Reverse Engineering) zustandekommen oder der Hack einen urheberrechtlich gesch?tzten Algorithmus verwendet, dann h?tte Premiere gegen die Hacker starke Argumente: strafbares Aussp?hen von Daten (? 202 a StGB), das Urheberrecht (? 69 a-g UrhG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Betriebsgeheimnisse sch?tzt (? 17 UWG). Auch der Anwender eines solchen Programms w?rde vermutlich schadensersatzpflichtig, Weitergabe oder Vertrieb k?nnten sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

Gegen eine Hack-Software, die ohne gesch?tzte Algorithmen auskommt, g?be es aber wahrscheinlich keine rechtliche Handhabe; ebensowenig gegen ihre Anwendung zum `Schwarzsehen?. Vermutlich w?re eine solche Software m?glich: Eine einmalige, wenn auch langwierige Analyse der gesendeten Bilddaten d?rfte letztlich die Menge der tats?chlich verwendeten Permutationen offenbaren; auch ohne Kenntnis des eigentlichen Kodierungsverfahrens. Mit einer solchen Tabelle w?re dann die z?gige Rekonstruktion der Frames m?glich
 
Er staat dat je, wil je goed beeld hebben, een abonnement bij Premiere moet nemen.

En als je het goed hackt met goed beeld je de bak in kan draaien.

Rolo
 
Kan het wel letterlijk voor je gaan vertalen, maar komt erop neer dat er geen complete hack is maar een beperkte met beperkt beeld en als ze het wel wagen om goed beeld te krijgen dan zijn er diverse juridische maatregelen reeds klaargelegd.

Want dan kan er sprake zijn van 1. auteursrechtschending van het principe van codering 2. het ongeoorloofd vastleggen van auteursrechtelijk beschermde gegevens 3. schending bedrijfsgeheim 4. het ongeoorloofd verstrekken van vertrouwelijke informatie met een gevangenisstraf als gevolg.

Doordat er een 15bits key wordt gebruikt om de stream te ontsleutelen ontstaat er slechts een geringe resolutie, die nog lang niet het predikaat speelfilmkwaliteit haalt.

Eigenlijk zegt dit verhaal dus 2 dingen: afblijven of we pakken je en als je toch goed beeld wilt zien moet je een 128bits key gebruiken :)


Rolo
 
Sorry hoor maar ging ff in een deuk omtrent de eerste posting van rolo, ik kan maar een advies geven plaats niet teveel op de forums doe meer met pm
 



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